Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen mit Kassenzulassung stehen unsere Leistungen im vollen Umfang der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.
Unser Angebot richtet sich ebenfalls an Privatversicherte und Selbstzahlende. Die Kosten der Psychotherapie ergeben sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Seit dem 01. Juli 2024 ermöglicht die sog. Analogabrechnung (Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern) die reguläre Anwendung des 2,3-fachen Satzes (Regelsatz), sodass Zuzahlungen Ihrerseits nun in der Regel entfallen. Vor einem ersten Kennenlernen empfehlen wir dennoch, die private Versicherung (und ggf. Beihilfestelle) zur Kostenübernahme von Psychotherapie und notwendigen Antragsunterlagen zu befragen. Die Rechnungen werden monatlich an Sie gestellt.
Einen Überblick der seit dem 01.07.2024 geltende Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen finden Sie